Ein Berliner wurde von der Polizei kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass er Reste von Kokain im Blut hatte. Der Mann erklärte, er sei Barmann und habe wohl durch Hautkontakt die Droge unbewusst aufgenommen.
Kokain wird nicht über die Haut aufgenommen
Das Gericht zog diese Behauptung in Zweifel und den Führerschein ein. Kokain werde z. B. geschnupft oder inhaliert, eine Aufnahme über die gesunde Haut sei nicht nachweisbar.
Verwaltungsgericht Berlin Az: VG 11 A 778/08