guten Tag,
wir möchten gerne die baufallige Scheune (kein Denkmalschutz) die direkt am Wohnhaus angrenzend in Eigenleistung abreißen. an deren stelle soll ein Doppelcarport/ Evtl. eine doppelgarage mit terrasse entstehen.
sind diese abriss- und Baumaßnahmen zwingend genehmigungspflichtig? sind also abrissgenehmigung/ Bauantrag mit aller Bürokratie von nötig?
wenn ja, mit welchen kosten und Zeitaufwand müssen wir rechnen?
herzlichen dank für eine antwort!
Das Ganze ist eine bauliche Veränderung. Bei der Scheune sehe ich keine Probleme, aber mit dem Neubau von Garagen, allzumal dort auch noch eine terrasse errichtet werden soll. Demnach auch Zugang vom 1. Stock auf die neue Terrasse. Auch sich einmal den Mindest-Abstand zum Nachbargrundstück sagen lassen, usw. Einfach mal bei der Gemeinde fragen. Das kostet sicher Nichts. Bei Abriss und Carport müsste das ohne Aufwand durchgehen. Auch hier trotzdem bei der Gemeinde fragen. Wissen Sie, was die für Vorschriften haben ?