Eine Frau parkte das Auto ihres Mannes auf einem Parkplatz neben einem Haus. Als sich von dessen Dach eine Lawine löste, knallten Schnee- und Eisbrocken auf das Auto. Der Schaden: über 2000 Euro. Der Ehemann der Frau verklagte deshalb den Hauseigentümer: Er hätte das Dach mit einem Schneefanggitter schützen müssen.
Doch der Besitzer muss nicht zahlen. Hauseigentümer, so das Gericht, seien nur in Ausnahmefällen dazu verpflichtet, andere durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen. Das Parken erfolgte daher auf eigenes Risiko.
Dachlawinen: Hausbesitzer haften nicht
Amtsgericht München Az: 263 C 10893/07