Eine Rechtsfrage zu offenen Stromschulden
Das Problem besteht darin ....
Meine Tochter kann eine neue Wohnung beziehen, hat aber noch eine offene Schuld beim örtlichen Stromanbieter.
Dahingehend würde sie keinen Strom in der neuen Wohnung haben.
Die Arge teilte uns mit das sie nicht dafür zuständig seien. Meine Tochter sollte sich selber darum kümmern.
Meine Frage dazu: Darf die Arge dies und wo könnte meine Tochter Hilfe bekommen?...