Endet mit dem Tod automatisch der Vertrag mit der Telefongesellschaft? Eine häufig gestellte Frage und gerade in der Zeit der Trauer oft nicht verständlich, dass die Antwort recht einfach aber durchaus folgenreich sein kann.
Nehmen wir an, ein naher Angehöriger ist gestorben. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Erbe automatisch durch die gesetzliche Erbfolge bzw. per Testament übertragen oder ein Nachlassverwalter wurde mit der Abwicklung des Erbes beauftragt.
In beiden Fällen ist eine klar. Alle vom verstorbenen geschlossenen Verträge gehen auf die Erben über. Natürlich haben sie dann ein Sonderkündigungsrecht, das besteht aber nur für eine kurze Zeit nach Bekanntwerden des Todesfalles.
Sie sollten sich also nicht zu lange Zeit lassen mit der Kündigung.
Ist ein Nachlassverwalter mit der Abwicklung des Erbes beauftragt, so hat nur dieser die erforderlichen Rechte zur Vertragsauflösung.