Schönen guten Morgen,
Nachdem mir mein am 11.05 mein Motoroller gestohlen wurde bin ich zur Polizei gegangen und wollte Anzeige erstatten.
Ich hatte den Roller noch tags zuvor gesehen, doch dem Polizeibeamten reichte diese Angabe nicht und er forderte mich immer wieder auf ihm zu sagen, wann ich zuletzt gefahren sei.
Der Polizeibeamte, sagte mir das auch eine grob geschätzte Angabe wann ich den Roller zuletzt gefahren sei genüge (was mich ermutigte irgendwas anzugeben um das Verfahren zu beschleunigen) , daher gab ich dann „unwahrer weiße“ an ihn zuletzt vor 3 Tagen am 8.5 gefahren zu sein. Er schrieb das so ins Protokoll, welches ich dann unterzeichnet habe.
Im Nachhinein stellte sich nun fest, dass es dem Beamten nicht um den Diebstahl des Rollers ging, sondern darum ob ich ohne Versicherungsschutz gefahren sei.
Da keiner bestand zu dem Zeitpunkt an dem ich angab ich hätte den Roller zuletzt gefahren, bekam ich nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz.
Ich habe nun gelesen, dass es erlaubt ist bei der Polizei zu lügen, solange man damit keine weitere Straftat begeht.
Ich wollte also nun der Polizei schreiben und erklären, dass ich aufgrund des Nachbohrens des Polizisten mir einen letzten Fahrzeitpunkt ausgedacht habe und das Verfahren zu beschleunigen und somit die Anzeige nichtig ist.
Ich wurde vor dem Gespräch lediglich belehrt, dass ich nicht lügen dürfe.
Dass ich als Beschuldigter im Verdacht auf fahren ohne Versicherung vernommen würde wurde mir nicht gesagt.
Ich glaube damit auf der sicheren Seite zustehen, da mir bewiesen werden müsste den Roller gefahren zu sein und das einzige Indies meine vorherige Falschaussage war.
Da aber die Höchststrafe ein halbes Jahr Freiheitsstrafe ist, habe ich die Sorge etwas juristisch Wichtiges zu übersehen und aufgrund meines "Widerspruches" ein hohes Strafmaß zu bekommen.
Kann ich verurteilt werden, wenn ich der Polizei meine vorherige Falschaussage erkläre und es somit kein Indiz mehr dafür gibt, dass ich den Roller ohne Versicherungsschutz gefahren sei?
Galt ich bei der Befragung als Zeuge oder als Beschuldigter? Und war meine Lüge erlaubt und wenn nicht welche Konsequenzen könnte diese Lüge haben?