Sind die Desinfektionskosten eines Fahrzeuges nach einem Unfall durch den Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu begleichen?
Kommt es während der Pandemie zu einem Unfall, so fallen neben den Kosten für die Instandsetzung auch Desinfektionskosten an.
Bei der Fahrzeuginnendesinfizierung wird darauf geachtet, alle Kontaktflächen zu reinigen, so dass der Fahrzeuginhaber geschützt wird.
Dazu gibt es derzeit schon zwei Entscheidungen.
Schutzkosten sind - bei fiktiver Abrechnung - zu erstatten AG Heinsberg 4.9.20/ 18 C 161/20
sowie auch vom AG Langen 29.10.20 / 55 C 89/20
COVID-Schutzmaßnahmen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Darin heisst es,
Zitat
Zu den erstattungsfähigen Punkten gehören auch die Kosten für COVID-Schutzmaßnahmen
Das Urteil vom Amtsgericht München hat da eine besondere Begründung gebracht. Es ist sich sicher, dass in den Räumen der KFZ Versicherer Desinfektionsspender stehen und auch die Reinigungsdienste besondere Corona Regeln abzuarbeiten haben.
Diese Schutzmaßnahmen dürften daher einem nicht verwehrt werden, der sein Fahrzeug nach einem Unfall in die Werkstatt bringen muss.