Eine Frau wollte, dass die Krankenkasse ihr die Kosten für eine sogenannte rhythmische Massage erstattet. Diese Methode entstammt der anthroposophischen Medizin, ihr Nutzen ist nicht durch klinische Studien belegt.
Die Krankenkasse lehnte es daher ab, die Maßnahme zu bezahlen. Zu Recht, befand nun das Gericht: Ohne eine Prüfung, ob sie wirklich einen Nutzen bringen und wirtschaftlich sind, müssten Krankenkassen nicht automatisch für die Kosten alternativer Heiltherapien aufkommen.
Alternative Medizin: Kasse zahlt nicht immer
Hessisches Landessozialgericht Az: L 8 KR 93/10