Um bei einer renommierten Großkanzlei einen Job zu bekommen, machte ein 32jähriger Jurist aus seinen nicht so guten "ausreichenden" Examensnoten "voll befriedigende". Diese gelten bei Juristen als Prädikatsbewertung. Obwohl der Schwindel aufflog und er sogar sein Gehalt zurückzahlen musste, bewarb sich der junge Mann bei einer Stadtverwaltung als Leiter des Personalamts.
Doch auch hier kam man ihm auf die Schliche das Gericht verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft auf Bewährung.
AG Düsseldorf Az: 114 Ds 201s 1798/10