Darf ein Arbeitgeber ein Handyverbot am Arbeitsplatz aussprechen, ohne den Betriebsrat darüber zumindest zu informieren bzw. gar seine Zustimmung einzufordern?
Ja darf er, der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber während der bezahlten Arbeitszeit seine Arbeitskraft. Da das Telefonieren, simsen oder neuerdings auch das Surfen übers Handy einen Ausfall seiner Arbeitskraft bedeutet, kann der Arbeitgeber hier im Zuge einer Dienstanweisung eigenständig tätig werden. Das Verbot kann ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgen, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Laut dem Gericht kann man bei der Benutzung von privaten Mobiltelefonen nicht von einem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten sprechen, wo der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hätte.
LAG Rheinland-Pfalz Az: 6 TaBV 33/09