Bis das der Tod euch scheidet. Oftmals aber ist es nicht der Tod, der zwei sich ehemals liebenden Menschen auseinander bringt. Was aber passiert nun bei einer Scheidung? Wie kann ich mich scheiden lassen? Muss ich Unterhalt zahlen, Wer bekommt die Kinder, das Haus den Hund?
Fragen über Fragen und daher hier ein paar Antworten:
Wenn ich mich scheiden lasse, ist die Hälfte nicht mehr mein. Alles wird geteilt und ich verliere 50% von meinem Vermögen.
Das stimmt nicht. Grundsätzlich gehört jedem Ehegatten das, was ihm auch schon vor der Ehe gehörte und was er während der Verbindung für sich gekauft hat. Was anderes ist es, wenn es Gegenstände gibt, die für beide angeschafft wurden, wie beispielsweise ein Staubsauger oder ein Auto. Das muss dann gerecht aufgeteilt
Das Sorgerecht für die Kinder bekommt immer die Mutter. Väter haben kaum Rechte bei der Scheidung und können nicht mehr aktiv in die Erziehung ihrer Kinder eingreifen.
Falsch. In der Regel sind immer beide Eheleute sorgeberechtigt. Streiten sich die Eltern jedoch über das Sorgerecht, muss das Gericht entscheiden, was für das Kind die beste Lösung ist. Entscheidend dafür sind eine Vielzahl an Kriterien, unter anderem das Alter des Kindes, zu wem es eine engere Bindung hat oder wer erziehungsgeeigneter ist.
Ein Ehevertrag muss vor der Hochzeit geschlossen werden. Wer das vergisst oder aus Verliebtheit mit der rosa roten Brille in die Zukunft schaut, kann später nicht mehr sein Hab und Gut schützen.
Ein Ehevertrag kann vor und während der Ehe geschlossen werden. Das ist eine ganz individuelle Entscheidung. Ist einmal ein Vertrag unterschrieben, ist es empfehlenswert, diesen von Zeit zu Zeit von einem Juristen überprüfen zu lassen. Um ihn gegebenenfalls an neue Umstände anzupassen. Vielleicht plante das Paar keine Kinder und mittlerweile sind doch welche da. Dann sollte überprüft werden, ob die vertraglichen Regelungen überhaupt noch zu dieser Situation passen.
Macht einer Schulden bezahlen beide deshalb gibt es oft Streit. Die Sache sieht aber etwas anders aus, sowohl für Schulden die vor der Ehe gemacht wurden, also als negatives Vermögen in die Ehe eingebracht wurden, als auch für Schulden die ein Partner innerhalb der ehelichen Partnerschaft aufhäuft.
Ein weit verbreiteter Irrtum, der definitiv nicht stimmt. Es gilt: Jeder Ehegatte muss für die Schulden, die er gemacht hat, selbst einstehen, hier kann kein Partner zur Rechenschaft gezogen werden. Es besteht allerdings dann eine Ausnahme, wenn es um Geschäfte geht, die das gemeinsame, alltägliche Leben der Eheleute betreffen, wie zum Beispiel den Vertrag für den gemeinsamen Telefonanschluss. Wenn hier Schulden gemacht werden, etwa die Rechnungen unbezahlt bleiben, müssen beide dafür aufkommen. Das gilt auch, wenn nur einer den Vertrag abgeschlossen hat.
Die Frau muss bei der Scheidung den Familiennamen ablegen. Sie hat es nicht verdient mit meinem Namen angesprochen zu werden. Der Mann kann verlangen, dass sie wieder ihren schludrigen Mädchennamen annimmt.
Blödsinn. Die Frau kann nach der Scheidung selbst entscheiden, ob sie den Ehenamen ablegt und ihren Mädchennamen annimmt oder ob alles so bleibt. Das ist ganz allein ihre Angelegenheit. Und: Sie muss sich auch nicht sofort entscheiden, für die Namenswahl bestehen keine zeitlichen Grenzen.
Im Trennungsjahr muss man getrennt wohnen. Der eine hier der andere da. Man darf sich nicht sehen, es darf keine räumliche Nähe bestehen und schon mal gar nicht eine gemeinsame Wohnung sich teilen.
Nein. Das Trennungsjahr ist dann abgelaufen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft ein Jahr nicht bestanden hat. Voraussetzung ist dafür nicht, dass man in getrennten Wohnungen lebt. Entscheidend ist vielmehr, dass gegenseitige „Versorgungsleistungen", wie Wäsche waschen oder Essen kochen, nicht mehr erbracht werden. Die Trennung von Tisch und Bett muss stattgefunden haben, ein Haus teilen kann man sich aber auch weiterhin.
Die Unterhaltspflicht endet mit Volljährigkeit des Kindes. Ab dem 18 Lebensjahr ist Schluss mit lustig und mit dem Geld von der unterhaltspflichtigen Mutter oder dem Vater. Ab nun muss der Sprößling für sich selber sorgen.
Auch das ist falsch. Fakt ist: Die Eltern schulden den Kindern nicht nur eine Schulbildung, sondern auch eine angemessene Ausbildung, egal, ob in Form einer Lehre oder eines Studiums. Mehr noch: Merkt der Nachwuchs, dass die Wahl des ersten Jobs doch nicht die Richtige war, kann es sogar sein, dass die Eltern noch eine weitere Ausbildung finanzieren müssen.
Möchtest du, Max Mustermann, die hier anwesende Ute Mustermann zu deiner rechtmäßig geschiedenen Ehefrau nehmen, euch um den Unterhalt und die Kinder streiten, dein Haus verlieren, für lange Zeit keinen Sex mehr haben, deine Wäsche fortan nun selber waschen und wieder bei Mutti essen? Dann sage ja zur Scheidung.
Bei einer Scheidung müssen beide Partner zustimmen.
Nicht wahr! Eine Scheidung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn der eine Partner sich sträubt. Wichtig ist nur, dass das Trennungsjahr eingehalten wird.
Eine Scheidung ist richtig teuer
Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten richten sich nach der Gebührentabelle. Als Faustregel gilt: je mehr die Eheleute verdienen und je mehr Vermögen vorhanden ist, desto höher sind die Kosten.
Eine Ehe kann bei Betrug gleich zu Beginn annulliert werden
Geht der Ehemann am Tag der Hochzeit fremd, ist eine Annullierung nicht möglich. Etwas anderes ist es, wenn feststeht, dass das Paar tatsächlich gar nicht heiraten wollte, sondern nur einen Scherz gemacht hat. Das muss dann aber auch bewiesen werden und kann eine langwierige Sache werden. Deswegen: Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...