Hallo zusammen
Ich bin neugierig, was ich lese hier "§ 12 Abs. 3 StVO ein explizites Parkverbot:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen"
quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/parken/
Es gibt immer einen freien Platz in der Nähe meiner Wohnung. Aber es ist verboten, vor den Ein- und Ausgängen von Grundstücken zu parken, auf schmalen Gassen auch gegenüber, ist es noch in Ordnung, wenn ich in der Nähe des Ausgangs parke? aber ich bin sicher, dass es dort genug Platz für Autos gibt