Die Reise zu weit gebucht, aber der Partner ist krank geworden? Kein Problem so das Landgericht in Mühlhausen. Vor Gericht unterlag ein Reisebüro der Klage eines Kunden, dessen Reisepartner erkrankt war.
Dieser hatte sich nun um Stornokosten zu ersparen, einen Ersatz gesucht, den das Reisebüro aber nicht anerkennen wollte, weil die Reise auf einen festen Namen gebucht worden war. So geht das natürlich nicht, waren sich die Richter einig und ließen die Buchung umschreiben.
Fest steht nach diesem Urteil, dass man durchaus Anspruch darauf hat, eine Ersatzperson bei Krankheit des Partner mit in den Urlaub zu nehmen.
LG Mühlhausen Az.: 2 S 22/02