Reisende, die bei der Buchung des Fluges ausdrücklich einen Transfer in der First Comfort Class des Flugzeuges buchen und bezahlen, dann aber in die preislich minderwertige Economy Class gesteckt werden, können kostenfrei von der Reise zurück treten.
Sie haben dabei nicht nur Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises, sondern können zudem auch Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend machen.
OLG Düsseldorf Az: 12 U 39/07