Hallo,
ich betreibe ein kleines Blumengeschäft mit durchschnittlich zwei Teilzeitkräften.
Nun möchte ich eine Teilzeitkraft kündigen, die allerdings schon seit Mai in meinem Betrieb arbeitet und im Arbeitsvertrag steht noch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.
Allerdings ist dieser Arbeitsvertrag schon mehrmals in den letzten Jahren verändert worden ( nicht schriftlich ), z.B. aus Vollzeit wurde Teilzeit, Stundenlohn wurde erhöht, Urlaubstage wurden erhöht.
Mir ist auch bekannt, das die Kündigungsfrist von zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gesetzlich ist, sondern 4 Wochen betragen muss.
Meine Frage ist nun, muss ich auch nach fast 14 Jahren Betriebszugehörigkeit nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten oder beträgt diese mehr ?
Im Arbeitsrecht steht zwar etwas von 5 Monaten, allerdings gibt es dort auch einen Absatz, wo steht, das Einzelvertraglich kürzere Fristen vereinbart werden können, allerdings dürfen nie mehr als 20 Vollzeitkräfte beschäftigt worden sein. Ich hatte nie mehr als drei Angestellte.
Ich hoffe mir kann hier geholfen werden