Hallo,
mir wurde eine Umschulungsmaßnahme von der Deutschen Rentenversicherung (LVA) zum Industriekaufmann bewilligt.
Nach den zwei Jahren habe ich meine Prüfung nicht bestanden. Vor der Prüfung habe ich das Berufsförderungswerk die für mich zuständig sind gefragt, was passiert wenn ich die Prüfung nicht bestehe. Die meinten der Vertrag läuft ganz normal weiter und das bis zur nächsten Prüfung. Ich ging ein Tag später zur Arbeit und hab normal weiter gearbeitet. Erst am zweiten Tag wo ich zur Arbeit ging, wurde ich frühs von dem Berufsförderungswerk angerufen und die meinten, dass die LVA sagt: Das am Tag der Prüfung ob bestanden oder nicht die Umschulungsmaßnahme beendet ist.
Erstens. Ich wusste davon nichts, es steht nicht im Umschulungsvertrag oder wurde mir in irgendeiner Weise gesagt.
Zweitens: Ist das Rechtens, dass die mir das nur am Telefon gesagt haben? Habe nichts schriftliches von denen erhalten.
Drittens: Kriegen Umschüler nicht das Recht wie normale Auszubildende die nächste Prüfung zu machen?
Was sollte ich eurer Meinung nach tun? Ich weiß es nicht.
Kennt sich einer mit dem Umschulungsrecht aus?
Vielen Dank schon mal im Voraus.