Hallo,
bis Ende letzten Monats gab es in unserem Betrieb eine Betriebsvereinbarung für meinen Arbeitsbereich, durch die den Mitarbeitern ein wissensabhängige Projektzulage von 1,50 EUR pro geleisteter Arbeitsstunde (incl. Krankheit und Urlaub) gezahlt wurde. Das Wissen wurde durch eine Leistungsfeststellung getestet die durch den AG veranlasst wurde.
Diese BV wurde nun (angeblich) im Einvernehmen zwischen AG und BR durch eine neue BV abgelöst.
Jetzt werden die 1.50 EUR aufgeteilt in 1,00 EUR durch eine Leistungsfeststellung und 0,50 EUR auf Basis einer Fehlzeitenquote von <= 5% basierend basierend auf den Betrachtungszeitraum (Monat). Durch diese Komponenten erworbene Ansprüche werden auf 80% der monatlichen Vertragsstunden zur Auszahlung gebracht.
Die Leistungsfestellung muss nun vom Mitarbeiter regelmässig "erbracht" werden.
In wie weit ist der Vorgang so zulässig?
Aus meiner Sicht wird hier ein Apfel durch eine Birne ersetzt.
Zum einen wird die Verantwortung für die Leistungsfeststellung vom AG komplett auf den Arbeitnehmer abgegeben, wo bei ungeklärt bleibt, was passiert, wenn die Leistungsfeststellung durch Verschulden des AG nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Auch fehlen komplett die Angaben, wie denn zu rechnen ist. Was sind die monatlichen Vertragsstunden? Sind Urlaubs und Krankheitszeiten in diesen enthalten?
Wie wird die Fehlzeitenquote errechnet? Auf Basis der Vertragsstunden, der Sollarbeitszeit oder den tatsächlich geleisteten Stunden?
Ist die Regelung mit der Fehlzeitenquoe überhaupt zulässig oder verstösst sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Wer kann mir weiterhelfen?