Inhaber einer Kneipe oder Gaststätte sollten vorsichtig bei der Benutzung von Kartenausschnitte eines Standplanes sein. Ein Ehepaar und Inhaber einer Kneipe hatten ihren Gästen die Anfahrt erleichtern wollen und einen solchen Kartenausschnitt auf ihre Webseite gestellt. So sollten ihre Gäste den Weg leichter finden.
Der Inhaber des Plans sah dies und forderte die Löschung sowie Lizenzgebühren und zusätzlich noch Schadensersatz, die sie nach dem Urteil des Landgerichts München auch erhielten.
Landgericht München Az: I 7 O 330/08