Karlsruhe - Das Recht am eigenen Bild war wieder einmal Thema vor dem Oberlandesgericht. Bei dem aktuellen Fall ging es um die Aufnahme eines Verweises durch den Inhaber eines Restaurants, der die Herausgeberin eines Magazins für Popkultur und Style verklagte, weil deren Mitarbeiter die Vergabe des Platzverweises fotografierte.
Der später im Magazin veröffentliche Beitrag enthielt eben genau dieses Bild als Unterschrift, worauf der Besitzer die Dame auf Schmerzensgeld verklagte.
Die Richter am OLG Karlsruhe gaben ihm recht, verringerten aber die Schmerzensgeldforderung von 5.000 auf 2.000 Euro. " Die Veröffentlichung des Lichtbildes, auf dem der Kläger deutlich zu erkennen ist, stellt eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild dar, denn er war keine relative Person der Zeitgeschichte." so die Richter.
Das Urteil zeigt, man muss schon sehr vorsichtig sein, wen man wann fotografiert.