hallo!
ich hoffe ich bin hier richtig.
ich bin selbstständig und über die künstlersozialkasse bei der tkk krankenversichert.
nun bin ich mit zwillingen schwanger und stelle mir momentan die frage zu mutterschaftsgeld bzw. elterngeld.
aber, wie immer, ist die situation bei selbstständigen ja häufig anders und meistens viel komplizierter!
ich weiss bereits, dass das mutterschaftsgeld auf das elterngeld angerechnet wird.
um das zu vermeiden könnte man doch theoretisch folgendes machen:
ich beantrage das elterngeld erst ab dem 4. monat nach der geburt, die ersten 3 monate nimmt mein freund elternzeit und bezieht dementsprechend elterngeld.
so beziehe ich in den ersten 3 monaten nach der geburt mutterschaftsgeld (bei mehrlingen stehen einem ja 4 wochen mehr zu), mein mann das elterngeld, und somit blieben ja noch 11 monate elterngeld über, die ich dann ab dem 4. monat dach geburt nehme.
da ich ja nicht angestellt, sondern selbstständig bin, macht sich ja auch niemand strafbar, wenn ich arbeite, da ich ja mein eigener chef bin. oder habe ich auch als selbstständige quasi berufsverbot?!?
ist das so möglich?
oder eine milchmädchenrechnung?
oder gibt es noch eine andere lösung?
danke!