Der Urlaub ist vorbei und manches Schnäppchen wurde gemacht. zu Hause angekommen sehen die Urlaubseinkäufe manchmal aber nicht mehr so interessant aus. Einiges passt doch nicht so richtig, anderes gefällt nun doch nicht. Es gibt viele gründe sich wieder von seinem Urlaubs- Schnäppchen zu trennen. Da biete sich der verkauf über die Auktionsplattform Ebay doch wirklich an.
Doch Vorsicht, wer Produkte einkauft um sie dann wieder zu verkaufen der handelt typischerweise gewerblich und kann mit Bußgeldern von mehreren hundert Euros rechnen. Dies ist laut dem Finanzamt nämlich eine Hinterziehung von Steuergeldern.
Als Verkäufer unterliegen sie in einem solchen Fall dann den Pflichten des Umsatzsteuerrechts, des Fernabsatzrechts sowie dem Marken- und Wettbewerbsrecht. Auch wenn sie nur wenige Artikel zum Verkauf anbieten und nicht wirklich gewinnbringend arbeiten wollen, sollten sie sich diesen Schritt genau überlegen und unsere Tipps nutzen.
- Warenverkauf immer begründen.
- Zb. Doppeltes Geschenk
- Farbe gefällt nicht mehr
- oder einen Fehlkauf getätigt.
- Nennen sie keine Markennamen in der Artikelbeschreibung
- beschreiben sie den Artikel nicht mit einem Vergleich zu einer Marke, die der Artikel nicht zugehört.
Das sind die wichtigsten Grundsätze für einen rechtlich unbedenklichen Verkauf auf Ebay