Meine Mutter bekommt seit Januar 2008 Altenhilfe vom Kreis Gross-Gerau. Sie ist in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht. Nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse von meiner Frau und mir ergab sich, dass ich jeden Monat 222.00 Euro an den Kreis Gross-Gerau zu zahlen haben. Dieses habe ich natürlich seit Januar auch getan.
Nun kommt folgendes Problem meine Frau und ich wohnen in einer Eigentumswohnung in der seit nunmehr 20 Stunden wieder einmal die Fassade renoviert wurde. Jeder Eigentümer musste eine SONDERUMLAGE von 2.700 Euro bezahlen. Diese Sonderumlage wurde vor dem Leistungsfall für meine Mutter festgelegt. Das Sozialamt hat bei der Festsetzung des Unterhaltes den ich bezahlen muß das Einkommen meiner Frau und mir nahe zu 50/50 gesplittet. Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Hälfte der Sonderumlage (1.350 Euro) beim Sozialamt geltend machen kann.
Zu diesem Zweck hatte ich mir von einem Freund (vermögend) 1.400 Euro nur für meinen Anteil geliehen, den ich mit 100 Euro zinslos jeden Monat zurückzahle. Dieser ganze Vorgang ist schriftlich und mit Unterschrift festgehalten, dass Sozialamt erkannte aber nur die Hälfte meiner Kosten an (nämlich 50 Euro im Monat). Ist das Rechtens in vergleichbaren Fällen, die es ja geben muß.