Ich bekomme jetzt durch gerichtliche Maßnahmen Unterhalsrückstand für meinen jüngeren Sohn nachgezahlt. Darf ich das Geld allein behalten oder muß ich es mit meinem Sohn teilen ?
Mit den Unterhaltszahlungen soll der Lebensunterhalt des Kindes bestritten werden. Er ist nicht für die persönlichen Wünsche des Elternteils gedacht, bei dem das Kind zur Zeit wohnt. Generell ist der Unterhalt gedacht für, Lebensmittel, Kleidung, Ausbildung, Freizeitaktivitäten des Kindes, nicht der Mutter.
Dies ist aber keine rechtliche, sondern vielmehr eine moralische Frage.
Wer sein Kind liebt, setzt die materiellen Unterhaltszahlungen für eine sorgenfreie und angenehme Jugend des Kindes ein. Das Kind selbst hat als minderjähriger keinen gesetzlichen Anspruch auf Eigenverwaltung des väterlichen Unterhaltes.