Das Verfügungsrecht der Eltern über das Sparbuch ihrer Kinder wurde erneut vom Landgericht Coburg erheblich eingeschränkt. Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass Eltern nicht einfach über die Ersparnisse ihrer Kinder verfügen. Dies gilt selbst dann, wenn sie im Besitz des Sparbuchs sind und sie einen Teil des Geldes selbst beigesteuert haben.
In dem Fall vor Gericht entscheiden die Richter, dass der Vater seiner inzwischen volljährigen Tochter die durch ihn abgehobenen Beträge wieder zurück erstatten muss.
LG Coburg Az. 33 S 9/10