Ehepartnern ist es nach einen Urteil des Bundesgerichtshofes erlaubt, die gesetzlichen Regeln zum Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt auszuschließen bzw. von diesen abzuweichen. Insbesondere ging es darum, Gütertrennung statt einem Zugewinnausgleich zu vereinbaren. Eine Aufteilung des erreichten Vermögens wird mit einer solchen Klausel dann nicht mehr aufgeteilt.
In Bezug auf den Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche sowie der Kinderbetreuung legte der BGH allerdings hohe Maßstäbe an eine vertragliche Klausel, die immer im Einzelfall zu begutachten ist.
Die gesetzlichen Ansprüche per Vertrag auszuhebeln, dürfte damit fast gänzlich unmöglich sein.
Bundesgerichtshof Az: XII ZR 265/02