Ich habe eine etwas kompliziertere Frage im Bereich Recht und Arbeitsvertrag.
Folgender Sachverhalt: Eine Zeitarbeitsfirma hat mir einen entsprechende Gehaltsvorstellung telefonisch zugesagt. Für die Arbeitsstelle steht ein Umzug an und ich habe mir eine Ferienwohnung gebucht. Nun schlägt die Zeitarbeitsfirma mir einen anderen Gehalt vor und sagt, dass sie nicht meinen Gehalt bestätigt hätten und es ein "Kommunikationsfehler" wäre. Ich nehme dadurch nicht mehr den Vertrag an. Kann ich nun die Rechnung der Wohnung von der Zeitarbeitsfirma bezahlen lassen, da sie mir nicht die Konditionen anbieten, die ich mit der Zeitarbeitsfirma besprochen habe? In der Rechnung der Wohnung steht, dass man bis zu 2 Tage vor Aufenthaltsbeginn 20% Stornogebühren zaheln muss. Also gehe ich davon aus, dass wenn man es früher storniert, nichts zahlen muss.