Hallo zusammen,
hoffe jemand kann mir bei meiner Frage helfen:
Eltern und Kind sind im Grundbuch schon ewig eingetragen. Eltern verstebern Jahrzehnte später. Erbt nun das einzige Kind das Haus und muss Erbschaftsteuer zahlen oder spricht man hierbei nicht von einer Erbschaft, da das Kind ständig im selben Haus lebte und bereits im Grundbuch eingetragen ist? Geht der Besitz einfach nur über? Das Haus soll danach nicht mehr weiter vom Kind bewohnt werden, da zu viele Erinnerungen das Kind belasten. Also direkter Verkauf soll stattfinden.
Mir ist bewusst, dass bei weiteren 10 Jahren drin leben die Erbschaftssteuer weg fällt, jedoch kann ich kein Wort im Netz darüber finden wie es in diesem Beispeil wäre, wenn das Kind wie gesagt bereits Jahrzehnte vorher schon im Grundbuch mit eingetragen ist und seit Anfang an dort gewohnt hat bis zum Sterbefall beider Eltern.
Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für die Mühen und wünsche schon einmal schöne und entspannte Ostertage!
Mit freundlichen Grüßen
Romeo