Hallo.
Ich habe vor kurzem die b196 Erweiterung für meinen Führerschein gemacht.
Meine zuständige Fahrerlaubnisbehörde möchte mir keinen vorläufigen Führerschein ausstellen und die Wartezeit für den neuen soll 3-6 Monate betragen.
Alle anderen Behörden im Umkreis stellen ohne Probleme und unverzüglich einen vorläufigen Führerschein aus.
Mir wurde der Tipp gegeben, dass die Behörde durch den §22 FEV dazu verpflichtet ist.
Ist dem so?