Hallo,
ich fange gerade an, als Ärztin in Berlin zu arbeiten. Als Ärztin kann bzw. muss ich Mitglied von der Berliner Ärzteversorgung werden. Ich kann durch diese (Pflicht)Mitgliedschaft von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, da ich meine Beiträge in die Ärzteversorgung einzahle.
Da ich aber auch eine ausländische Staatsangehörigkeit (außerhalb EU/EFTA) habe, kann ich mich auch von der Berliner Ärzterversorgung befreien lassen.
Meine Frage ist, kann ich mich von sowohl der deutschen Rentenversicherung als auch von der Berliner Ärzteversorgung befreien lassen? Bin ich, wenn ich mich von der Berliner Ärzteversorgung befreien lasse, automatisch wieder bei der deutschen Rentenversicherung?
Danke!