Wer muss den Schaden ersetzen, wenn sie das Porzellan der Freundin fallen ließen. Sie wollten sich doch nur nützlich machen und haben beim Abdecken helfen wollen.
Nun ging aber durch ein Missgeschick ein Service zu Bruch und sie sollen dieses bezahlen?
Wenden Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung. Die zahlt in der Regel bei Schäden, die anderen durch Ihre Fahrlässigkeit entstanden sind. Achtung: Geht bei einem Freundschaftsdienst (z. B. Blumen gießen bei den Nachbarn) etwas kaputt, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen. Da wird von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgegangen.