Wenn im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wo zum Quartalsende vereinbart ist, muss dann auch bei fristgemäßer Kündigung tatsächlich das AV am Quartalsende auslaufen? Bsp: Kündigung fristwahrend am 15.5. zum Quartalsende 30. 6.. Eigentlich will/kann ich aber erst zum 01.08 zu neuem AG wechseln.
Geht dies oder bin ich auf die max. 4 Quartaltermine im Jahr festgelegt?
Eine Veränderung der Kündigungsfristen ist nur zugunsten des Arbeitnehmers möglich.
Dabei ist zwischen Kündigungsfrist und Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich zu unterscheiden.
Sie als Arbeitnehmer sind an diese Vereinbarung zwingend gebunden.
Eine Kündigung ist daher nur mit der angegebenen Frist zu den Terminen
31.03., der 30.06., der 30.09. und der 31.12. möglich.
Sprechen sie mit ihrem jetzigen Arbeitgeber ob er gewillt ist, sie bis zum 31.07 zu beschäftigen und lassen sie sich diese Zusage schriftlich geben.