Guten Tag,
ich nenne hier als Beispiel Youtube und Facebook.
Beide darf man laut AGB erst mit 13 Jahren Mindestalter benutzen!?
Es wird aber durch keine Altersverifikation überprüft, ob der jeweilige Benutzer dieses Mindestalter tatsächlich erreicht hat!?
Daraus (und aus weiteren Informationen die ich gelesen habe) schließe ich, dass Inhalte, die eigentlich erst ab 13 Jahren freigegeben sind im Internet:
- nicht gekennzeichnet werden müssen (wenn nur durch AGBs)
- kein Jugendschutzbeauftragter herangezogen werden muss (für den Anbieter)
- nicht durch ein Verfikationssystem oder sonstwie überprüft werden muss, ob
der Kunde wirklich 13 Jahre oder älter ist
(auch bei kommerzieller Vertreibung eines Download-Produktes)
!?
Liege ich da richtig?
Mir ist klar, dass Youtube und Facebook nicht in Deutschland ihren Hauptsitz haben.
Gilt nach deutschem Recht etwas anderes?
Vielen Dank!