Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin auf der Such nach einem Paragraphen der die allgemeinen Pflichten eines Insolvenzverwalters regelt.
Insbesondere suche ich die Verpflichtung, maximalen Erlös aus der Insolvenzmasse bzw. aus Teilen davon
im Veräußerungsfall zu erzielen.
Ich danke im Voraus für Eure Unterstützung!
Gruß SREM