Hallo,
ich bin seit einigen Jahren freiberuflich als Nachhilfelehrer tätig und habe folgende Problemstellung. Seit Beginn der Pandemie gebe ich nur noch online Unterricht und vor einigen Wochen hatte mich eine Schülerin wegen kurzfristiger Nachhilfe kontaktiert. Da es für sie relativ dringlich war, haben wir schnell einen Termin vereinbart und ich habe ihr innerhalb von 2 Tagen 5 Stunden Nachhilfe gegeben. Alles war auf ihrem Wunsch und sie war auch sehr zufrieden mit der Nachhilfe und hat auch einige Fortschritte gemacht innerhalb dieses einen Tages (Schüler ist Erwachsen und bereitet sich auf die Aufnahmeprüfung einer Uni vor). Wir hatten nicht viel über das finanzielle gesprochen, aber mein Honorar war klar auf meinem online Profil dargestellt. Da alles relativ kurzfristig ging, habe ich als einzige Kontaktdaten des Schülers den Namen und die Telefonnummer. Sie ist offensichtlich weiter erreichbar unter der Nummer (WhatsApp Profil erst vor kurzen geändert) aber ignoriert mich seitdem. Ich habe ihr letzte Woche eine Rechnung über WhatsApp gesendet mit einer Bitte, dass sie sich doch kurz melden solle, es kam allerdings nichts. Gestern Nachmittag habe ich ihr geschrieben, dass ich nur ungern rechtliche Schritte einleiten würde, aber auch nicht gerne 5 Stunden umsonst arbeite.
Meine Frage ist jetzt, wie ich rechtlich vorgehe. Bei der Summe, um die es geht, handelt es sich immerhin um 100 € (20 €/h), ich weiß aber nicht, ob es sich da lohnt einen Anwalt einzuschalten. Die gegebenen Stunden sind über unseren WhatsApp Chatverlauf sehr gut nachvollziehbar. Soll ich zuerst eine Mahnung schicken? Habe keine Erfahrung damit; Schüler haben bislang immer zuverlässig gezahlt.
Freue mich auf eure Antworten
Gruß