Kostenlose Rechtsfrage mit Lösungen zur Erhebung eines Einspruches wegen Fahrens ohne angelegten Sicherheitsgurtes. Der Sicherheitsgut kann im Falle eines Verkehrsunfalls Leben retten. Doch muss er auch beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit angelegt werden?
Fahren ohne Sicherheitsgurt
Ich wurde vor einigen Monaten beim Autofahren ohne Sicherheitsgurt erwischt. woraufhin ich von den dafür zuständigen Ämtern (Ordnungsamt oder sowas?) einen Bußgeldbescheid bekam.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Gegen diesen Bescheid habe ich allerdings Einspruch erhoben, da m.e. das fahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und die Polizei beweisen müsste, dass ich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fuhr, oder?
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraße
das schrieb ich also als Antwort, woraufhin man mir mitteilte, dass ich sehr wohl schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fuhr, da ich auf einer Hauptverkehrsstraße unterwegs war.
Ich erwiderte, dass dies in meinen Augen kein bewies wäre, doch man schickte mir daraufhin (ohne auf mein Argument weiter einzugehen) einen neuen beschied, zudem jetzt mit Mahngebühren.
Schuldfrage nicht geklärt
so wie ich das sehe, ist das, was man hier mit mir macht, nicht rechtens, oder? wenn man mir ein Fehlverhalten unterstellt und dafür geld haben möchte, müsste das ganze doch erstmal ausdiskutiert werden, um überhaupt eine eventuelle Schuldfrage zu klären, oder?
an welche (unabhängige?) Institution kann ich mich womöglich wenden, sodass ich nicht gleich zum Anwalt muss? habe ich in diesem fall chancen, die Geldstrafe zu umgehen, aufgrund meiner bereits aufgeführten Argumente?
Oder könnte ich gar (das Ordnungsamt?) anzeigen, da man ungerechtfertigter weise Geld von mir verlangt, welches ihnen (noch) gar nicht zusteht?