Ich habe i, Januar einen Gebrauchtwagen erworben. Im Kaufvertrag hat der gewerbliche Verkäufer "ohne Garantie/Gewährleistung" angegeben.
Das ist ja nicht rechtens!?
Oder hätte er "ohne Sachmängelhaftung" angeben müssen, damit der Vertrag nicht rechtens ist?
Ist der Kaufvertrag somit ungültig bzw. kann ich von ihm zurücktreten und mein Geld zurückbekommen?
Ich hatte einige nicht-Verschleißteil-Mängel (Elektrik,Zylinder,...) und sie naiv behoben und größtenteils aber keine Rechnungen mehr [Blockierte Grafik: https://www.hoeftmann24.de/images/smilies/frown.png]
Wenn ich die Rechnungen noch hätte wäre eine Zahlung seinerseits einforderbar!?
Oder nicht, weil ich dem Verkäufer keine Reperatur-Chance geboten habe und einfach woanders hingegangen bin?
Was mache ich ohne Rechnungen? Wäre es rechtlich möglich, dass die Werkstatt mir jetzt erst die Rechnung erstellen würde?
Hallo Franz, sofern eine Angabe im Kaufvertrag nichtig ist, erlischt damit der Vertrag als solcher nicht.
Der gewerbliche Autohändler hat somit die gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr zu leisten.
Allerdings muss ihm dazu auch die Möglichkeit gegeben werden.
Alle eigenmächtig in Auftrag gegebenen Reparaturen liegen somit in ihrer eigenen Verantwortung.
Zudem ist eine wirkliche Gewährleistung nur binnen der ersten sechs Monaten gegeben, da sich ab diesem Zeitpunkt die Beweislast umkehrt.
Vielen Dank
Ich habe nun festgestellt, dass aber wohl der km-Stand um 100.000km manipuliert wurde.
Wenn ich dies nachweisen könnte, wäre der Vertrag nichtig oder bekäme ich Schadensersatz irgendwo für oder sonst irgendetwas erstattet,
zB die Reparaturen?
(Wie kann man sowas nachweisen? Vorbesitzer der aussagt: "ich hab ihn mit 123.456km verkauft" ? Oder technisch irgendwie? (Fiat von 1991 ))
Hat der Händler das Fahrzeug im Kundenauftrag (als Vermittler) verkauft ?
Dann die Sache mit den km. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt. Das geht dann -wie schon geschildert- am Besten über den Vorbesitzer. Wenn dieser klar aussagt (schriftlich) dass das KFZ bei seinem Verkauf schon z.B. 121.000 km drauf hatte, bist Du einen Schritt weiter. Ausserdem hat ja auch der Vorbesitzer (hoffentlich) eine Kopie von dem Wagenverkauf an den Händler. Auch dort steht der km-Stand drin. Nun ist zu klären, ob der Händler keinen Austauschmotor mit nur 100.000 km eingebaut hat.