Mietmangel: loses Blech verursacht Lärmbelästigung (HILFE)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meiner Frage
wir haben an unserem Haus in dem wir seit 1 Jahr in Miete wohnen seit kurzem ein Gerüst.
Die Außenfassade wird dort "ausgebessert" (erforderliche gesetzliche Renovierungsmaßnahmen bei stattfindenden Bautätigkeiten wären ne andere Frage)
Es geht darum, dass an der betroffenen Außenfassade am Dach ein Schutzblech schon seit längerem Lose ist und ständig klappert.
Dies wurde dem Vermieter scheinbar von noch niemanden gemeldet. Nun gut dieses Blech kracht und scheppert bei Wind und verursacht eine unangenehme fast nicht auszuhaltende Ruhestörung.
Nun stellt sich meine Frage ob dem Vermieter nach erfolgter Mängelanzeige eine entsprechende Frist gesetzt werden kann wann das Blech zumindest provisorisch befestigt werden muss.
In der Hoffung auf Schnelle Hilfe bedanke ich mich im Voraus