Schadenersatz wer hat Recht
Hallo
ich habe vor 3 Wochen einer jungen Dame die einen Nachmieter suchte als Nachfolgerin zugesagt, Diese Dame ist aber nur die Vorbewohnerin also nicht der eigentliche Vermieter, also bekam ich nach der Zusage erst die Vermieterdaten und wurde weitergeschickt.
Nun machte ich einen Termin mit diesem Herren aus und an diesem Termin meinte er das ich , da ich Student (26)bin und ihm mein Stipendiums und Nebenjob Nachweis nicht genügt er eine Bürgschaft meiner Eltern um diesen Vertrag abzuschließen . Also Ohne Bürge kein Vertrag.
Nun adressierte der Herr den zu unterschreibenden Vertrag auf meinen Vater, da wir in unterschiedlichen Städten wohnen ( wegen dem Studium) , nach langem Familienrat meinte meine Schwester sie würde es machen und so bat ich den Herrn es auf meine Schwester umzuschreiben.
So musste ich den zu unterschreibenden Vertrag nach München schicken , da Sie ihn sich dann genau durchgelesen hatte meinte Sie sie möchte das nicht machen , da es nicht nur um eine Bürgschaft der Miete handelnt sondern auch für alle anfallenden Kosten ( bei einer stattlichen Kaution von 4 MM a 2000 Euro ) und den anderen Vertragskonditionen wollte Sie das nicht unterzeichnen.
Also musste ich absagen das ich die Wohnung nicht nehmen kann, da ich ja leider auch niemanden zu einer Unterschrift zwingen kann und es ganz klar hieß ohne Unterschrift kein Vertrag.
Nun ist das Problem das die junge Dame der ich mündlich ( bevor ich das alles mit der Bürgschaft überhaupt wusste) 4 monate früher aus dem Mietverhältnis geht und nun mich dafür verantwortlich machen möchte und ich soll nun für 4 Monatsmieten aufkommen a 2000 euro
ist das gerechtfertigt?
Natürlich gelten auch mündliche Verträge doch in meinem Fall wo es ganz klar hieß ohne Bürgschaft kein Vertrag , eine mündliche Bürgschaft reicht ja nicht aus und ich habe ja schon zugesagt bevor ich überhaupt die Rahmenbedingungen dieser Bürgschaft erfahren habe. Ich finde das der Vermieter seine Nachmieterin besser informieren hätte sollen denn sie hat nie etwas von einer Bürgschaft bekannt gegeben erst er selbst.
und es geht nun mal nicht also ich finde nicht das ich etwas falsch gemacht habe