Guten Tag,
vor einigen Monaten versuchte mich ein stadtbekannter Ablschepper vor meiner Wohnung abzuschleppen.
Die Situation war folgende:
- direkt an meinem Wohnhaus verläuft eine private Einfahrt im rechten Winkel zu der Straße, in der ich geparkt habe
- die private Einfahrt ist mehr als 4,5 m breit
- ich stand NICHT vor der Einfahrt sondern vor meinem Wohnhaus, aber eventuell stand ich mit dem Heck 10-15 cm in der Einfahrt
- um das ganze zu verdeutlichen habe ich eine Skizze gemacht, welche unter folgender Adresse abrufbar ist:
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Zum Glück kam ich rechtzeitig und konnte den angefangenen Abschleppvorgang noch verhindern.
Das Auto war schon angehoben - darum kann ich auch nicht genau sagen ob ich eventuell 10-15 cm in der Einfahrt geparkt habe.
Der Abschleppunternehmer verlangte in einem Brief nun 80 Euro für den abgebrochenen Abschleppvorgang.
In einem Brief an diesen weigerte ich mich die Kosten zu bezahlen und antwortete in einem kurzen Brief wie folgt (Auszug):
"Ihr Mitarbeiter bezog sich auf folgende Regel der StVo §12:
(3) Das Parken ist unzulässig
„1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,“.
Da die Einfahrt zur Straße x jedoch eine private Straße, erkennbar an folgenden Punkten:
- unübersehbares Schild „Privatgrundstück, Durchfahrt verboten“
- kein Straßennamensschild
- abgesenkter Bordstein
ist, handelt es sich hier um keine Kreuzung oder Einmündung im Sinne der StVo.
Auch war mehr als genügend Platz um mit einem PKW aus der Ausfahrt zu kommen."
Nun bekam ich Post vom Anwalt:
...Sie haben am 07.06.2011 unberechtiger Weise ihr Fahrzeug in der Straße x abgestellt. Hiervon wurden Fotos gefertigt und Zeugen stehen ebenfalls zur Verfügung. ..."
Die Kosten belaufen sich jetzt auf 126 Euro -_-.
Nun zu meinen Fragen:
1. Habe ich unberechtigt geparkt? - wenn ich exakt an der Schnittkante zu besagter Einfahrt geparkt habe. (Immerhin stand ich meilenweit von jeder Kreuzung entfernt - auch ist das Parken vor meinem Wohnhaus gestattet.)
2. Habe ich unberechtigt geparkt? - wenn ich 10-15 cm in der privaten Einfahrt stand? (Der Zugang zum Grundstück war auch dann durch die sehr breite Fahrbahn der privaten Einfahrt nicht versperrt)
3. Kann ich beim Anwalt kostenlos um Einsicht der Bilder bitten bevor es zu einem Verfahren kommt?
4. Kann ich meine Unkosten (Porto, verlorene Zeit) geltend machen auch wenn ich mir keinen Anwalt nehme?
Für jede Hilfe danke ich hier schon einmal im Voraus.