Es gibt zwei gesetzliche Erben und es liegen zwei Teilerbscheine vor. Zur Erbmasse gehört ein Haus. Kann durch Vorlage beider Teilerbscheine eine Eintragung der Erben ins Grundbuch erfolgen?
Wie ist es bei einem Konto: kann die Auszahlung an die Erben bei Vorlage beider Teilerbscheine erfolgen?