Mietrecht, Haftung bei Insolvenz
Hallo! Ich habe vor 7 Jahren als Einzelpersonengesellschaft (also damals privathaftend!) einen 10 Jahres Mietvertrag abeschlossen. Vor 5 Jahren wurde die Einzelpersonengesellschaft in eine GmbH umgewandelt. Ich möchte jetzt für die Firma eine Insolvenz beantragen und habe gehört, dass der Vermieter durch den Übergang in die GmbH und die seit 5 Jahren gezahlten Mieten durch die GmbH, automatisch der neuen Gesellschaftsform als Mieter zugestimmt hat. Also wäre ich im Falle der Insolvenz doch nicht mehr privathaftend für den damals unterzeichneten Mietvertrag sondern die GmbH würde haften. Ist das so richtig! Ist sehr wichtig und ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen.