Hallo,
ich hab ne Frage zur GSO. Eine Deutschlehrerin gibt über die Weihnachtsferien auf,
(1) ein 500-seitiges Buch zu lesen und
(2) eine 10-minütige Rede zu halten, die nach den Ferien noch in diesem Halbjahr (bis zum ersten Februar) gehalten und benotet werden soll.
Nach den Ferien kommen noch mehrere Klausuren auf den Kurs zu. Kein anderer Kurs bekommt derartige Aufgaben.
Ist es denn rechtens,
(1) ein solches Maß an Hausaufgaben
(2) über die Ferien zu geben und
(3) Teile der Hausaufgabe dann noch zu bewerten?
§52 GSO zumindest scheint dagegen zu sprechen.
Ich würd mich sehr über ne Antwort freuen =)