Kostenlose Rechtsfrage zur Handhabung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB auf einer Webseite. Ich bin dabei eine kleine Agentur zu gründen diverse (Marketing & Design) Dienste für den Onlinebereich anbietet. Auf meiner Homepage, die sich noch im Aufbau befindet, sollen meine Dienste vorgestellt werden.
Erstellung eines unverbindlichen Angebotes
Ich unterbreite kein direktes Angebot und weise darauf hin, sich je nach Interessengebiet ein unverbindliches Angebot erstellen lassen zu können. Dieses werden dann immer individuell je nach Anfrage und den verbundenen Leistungen an den Interessenten in Mail-Form verschickt.
Aus Auftragsbestätigung wird Vertrag
Sollte er mit dem Angebot einverstanden sein, erteilt er mir ebenfalls in Mail-Form die Auftragsbestätigung. Geschieht kein Widerruf innerhalb 14Tage ist der Vertrag für mich bindend.
Lassen Sie sich von einem Anwalt bei Erstellung ihrer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beraten
Anwalt für Geschäftsbedingungen beauftragen
Jetzt habe ich gelesen das es früher zwar anders war aber heute mittlerweile die Pflicht besteht seine AGB in die Homepage einzubauen.
AGB nur dem Angebot beilegen
Ich wollte es eigentlich so handhaben, dass ich die AGB jeweils dem Angebot beifüge und natürlich in der Auftragsbestätigung nochmal und bei beiden zusätzlich in der Email darauf hinweise.
Müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen auch ohne konkretes Angebot vorliegen?
Da ich ja auf meiner Homepage kein direktes Angebot unterbreite sondern nur die Möglichkeiten aufzeige wofür man ein Angebot erhalten kann und nicht direkt was über die Page verkaufe, muss ich trotzdem da meine AGB platzieren??? Es ist ja kein Online-Shop.
Denn meine Mitstreiter handhaben es auch völlig unterschiedlich. Manch einer hat die AGB auf seiner Seite, ein anderer wiederum nicht.
Ist mein Gedanke absurd es so mit dem Angebot und Auftragsbestätigung zzgl. den beigefügten AGB