Hallo liebe Gemeinde,
wir haben einen an einen Sollzinssatz gebundenen Darlehensvertrag auf das Haus (10 Jahre) und möchten schon eher aus dem Vertrag rauskommen und die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Laut § 490 (2)
Außerordentliches Kündigungsrecht kann man als Darlehensnehmer vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Welche könnten solche Interessen sein, die die Bank gesetzlich akzeptieren muss? Bzw. gibt es solche überhaupt? Angenommen wir sagen der Bank, dass wir das Haus verkaufen wollen um in eine Wohnung zu ziehen. Müssen wir das dann belegen oder beweisen. Was wäre wenn wir dann trotzdem drin bleiben wohnen?