Schulpflichtige Kinder die in Haushalten mit kleinem Einkommen leben, müssen oft den Küchentisch als Unterlage für ihre Hausarbeiten nutzen. Es wäre doch viel schöner, wenn sie einen eigenen Schreibtisch hätten. Doch besteht auch ein Anspruch auf eine solche Schreibunterlage?
Nein sagt das Sozialgericht in Aachen. Selbst ein alleinstehender, arbeitsloser Vater hat keinen Anspruch auf Beihilfe zum Kauf eines Schreibtisches. Eine Unterstützung ist auch deshalb nicht möglich, weil das Gericht der Meinung war, dass dem Kind zugemutet werden kann, die Hausaufgaben am Esstisch zu erledigen.