Rechtsfrage zum Thema Unterhalt ans Kind nach der Ausbildung wenn dieses Hartz4 beantragt hat, der Antrag aber abgelehnt wurde.
Lebe seit fast 4 Jahren getrennt, eigene Wohnung, meine Tochter ist seit drei Monaten zurückgezogen zu meiner Ex-Frau (eigene Wohnung mit Freund, ging zu Bruch) jetzt ist meine Tochter 21 und hat ausgelernt, bekommt aber keine Anstellung.
Sie beantragte bei Arge Harts 4 Anspuch, wurde abgelehnt, bin ich weiterhin weiterverpflichtet zu zahlen, obwohl sie nicht in meinem Haushalt lebt. Spreche vom Unterhalt Kind.
freue mich auf Antwort
Volljährige unverheiratete Kinder sind bis zum 21. Lebensjahr den unverheirateten minderjährigen Kindern gleichgestellt, sofern sie im Haushalt der Eltern oder bei einem Elternteil wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, § 1603 BGB.
Da sie aber nicht mehr betreut werden müssen, setzt mit der Volljährigkeit eine Barunterhaltsverpflichtung beider Elternteile ein.
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Volljährige unverheiratete Kinder sind bis zum 21. Lebensjahr den unverheirateten minderjährigen Kindern gleichgestellt, sofern sie im Haushalt der Eltern oder bei einem Elternteil wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, § 1603 BGB.
Da sie aber nicht mehr betreut werden müssen, setzt mit der Volljährigkeit eine Barunterhaltsverpflichtung beider Elternteile ein.