Wenn Fälle abgeschlossen sind, wird nicht weitergeleitet. Sollte ein Übermittlung stattfinden, wird das J-Amt im neuen Wohnort sich mit Dir in Verbindung setzen. Es handelt sich aber wohl hier um Kinderschutz, sodass sicher genauer geschaut wird.
wenn kein prozess mehr am ehemaligen wohnort offen ist dann wird das neue jugendamt erst tätig bei erneuten meldungen etc.
und es gibt eine zuzugsmeldung dann kommmt das jamt im neuen bezirk vorbei u wenn für denen was nicht ok sein sollte dann fordert das neue Amt die akte vom damaligen Amt u dann kann es zur obhut schon im kh kommen..manche sagen dass die akte automatisch nachkommt aber ich denke wenn das ehemalige Jugendamt noch für ein kind ein prozess hätte eines paares.
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