Hallo,
ich habe folgendes Problem, zu dem ich gerne einmal ein paar andere Meinungen hören würde.
Kunde K bezieht seinen Strom von Versorger V, welcher gleichzeitig Netzbetreiber in der Region ist.
Aus nicht näher bezifferten Gründen hat K es bis zur gerichtlichen Durchsetzung einer Stromsperre kommen lassen.
Da bei V noch keine aus dem dem dabei abgelesenen Zählerstand erstellte Endabrechnung vorlag, wollte oder konnte er nicht sofort eine genaue Aussage über den noch geschuldeten Betrag tätigen.
Am Tag 8 nach der Stromsperre sieht K sein Online-Konto bei V ein, wo bis dahin weder eine Rechnung vorliegt noch der genaue geschuldete Betrag einsehbar ist. K veranlasst daraufhin vorerst einmal eine Überweisung über die letzte ihm vorliegende Summe zu Tag 9.
An Tag 14 erkundigt sich K telefonisch bei der Hotline von V über die noch bestehende Restschuld, woraufhin ihm ein Betrag knapp im dreistelligen Bereich genannt wird. K veranlasst daraufhin zu Tag 15 die Überweisung eines leicht höheren Betrages.
An Tag 21 erkundigt sich K telefonisch bei der Hotline von V über die noch bestehende Restschuld, woraufhin ihm der selbe Betrag wie beim letzten Mal genannt wird, bei welchem es sich um die Einschaltgebühr handeln soll. Nach Protest von K dass dies nicht stimmen könne, wird er zuerst innerhalb des Hauses bei V weiterverbunden und schließlich zu Inkassodienstleister D. Bei D ist er allerdings nicht bekannt.
An Tag 30 wird K von Inkassofirma I kontaktiert, welche angibt, durch V mit dem Eintreiben der überfälligen Rechnung von K beauftragt worden zu sein. Rechnungsdatum sei Tag 9.
Diese Rechnung ist inzwischen durch K online in seinem Kundenkonto einsehbar, Fälligkeitsdatum ist Tag 23.
K wurde weder per Post noch Mail über das Vorliegen der Rechnung informiert, I beziffert als Forderung genau die Rechnungssumme zzgl. Inkassokosten und Verzugszinsen. Die an Tag 9 und Tag 16 von K auf das Rechnungskonto überwiesenen Summen übertreffen den Rechnungsbetrag bei weitem.
Die Rechnung selbst ist nicht aussagekräftig. Sie bezieht sich auf das vergangene Jahr, weist mehrere von K getätigte Zahlungen nicht aus sowie keine bei V evtl. entstandenen Kosten außer der Einschaltgebühr. Ein Hinweis darauf, dass das eine mit dem anderen verrechnet sein könnte, fehlt.
An Tag 37 wendet sich K per Mail sowohl an I als auch an V, mit der Bitte um Klärung der Angelegenheit. Außer der automatisierten Eingangsbestätigung erfolgt keine Reaktion.
An Tag 42 wendet sich K erneut per Mail an I und V, mit der Forderung, bis Tag 47 sowohl die Zuständigkeit zu klären als auch ihm den zuständigen Ansprechpartner mitzuteilen. Erneut keine Reaktion.
An Tag 47 spricht ein von K bevollmächtigter sowohl mit der Hotline von V als auch von I.
Laut Aussage von V haben sie demnach die eingegangenen Beträge an Tag 11 und Tag 18 an I weitergeleitet. Eine Wiedereinschaltung des Stroms könne nur nach Freigabe durch I veranlasst werden.
Laut Aussage von I wurden sie an Tag 29 von V mit dem Eintreiben der Forderung betraut. Bei ihnen sei auch kein Geld angekommen.
Meine Fragen in der Angelegenheit:
– Wer ist zuständig, V oder I?
– Ist es vorstellbar, dass der Inkassoauftrag aufgrund vorhergehender Rückstände berechtigt sein könnte, auch wenn diese in der Rechnung von Tag 9 nicht aufgeführt sind?
– Welche Möglichkeiten stehen in so einem Fall K zur Verfügung, um Druck auf V und I auszuüben, sich mit der Angelegenheit endlich einmal ernsthaft zu befassen?
– Da K offensichtlich guten Willen gezeigt hat und V Grundversorger in der Region ist, hat K prinzipiell das Recht, die Wiedereinschaltung seines Stroms zu erwirken? Wenn dem so ist, auf welche Art kann er dies auch gegen den Unwillen Vs erreichen, sich mit der Angelegenheit zu beschäftigen?
Ich hoffe auf regen Gedankenaustausch und danke im Vorfeld schon einmal allen, die sich damit befassen.