Nach ausbleibendem Erfolg möchte ich gerne meine Hautarztkosten rückerstattet haben.
Seit etwa 2 Jahren bin ich in Behandlung bei meinem Hautarzt.
Grund, überflüssiger Haarwuchs am Rücken.
Mein Arzt hat mir eine Laserbehandlung bei ihm empfohlen.
Vereinbart wurden je Sitzung 120€. 5-10 Sitzungen, im Abstand von 4-8 Wochen, sollten nach Aussage meines Arztes ausreichen. Im Internet bin ich auf ähnliche Werte gestoßen. Soweit so gut.
Nach einigen Sitzungen zeichnete sich kein „wirklicher“ Fortschritt ab.
Die ersten 3-4 Sitzungen zahlte ich. Ich bekam darauf 1 oder 2 umsonst.
Die anfänglichen Streifen oder haarlosen kleinen Stellen, zu denen es kam, waren nicht von Dauer.
Nach Sitzung Nr.7 wechselten wir den Laser. Das neue Gerät sollte „besser“ sein. Nach Verhandlungen erhielt ich erneut einige Gratisbehandlungen.
Mittlerweile bin ich bei der 5. Behandlung mit dem neuen Laser angekommen. Ich bringe es also auf über 12 Behandlungen.
Der Behandlungsfortschritt liegt bei vll. 10-15%. Wobei weiterhin unklar ist, ob dies von Dauer ist…
Meine Frage:
Kann ich die Behandlungskosten zurückfordern?