Makler/Verkäufer hat Denkmalschutz verschwiegen-Schadensersatz?
Kann man vom Hauskauf zurücktreten bzw. Schadensersatz verlangen, wenn der Makler wie auch die Verkäufer verschwiegen haben, dass das Haus unter Denkmalschutz steht?
Zum Sachverhalt:
Es handelt sich um ein ca. 200 Jahre altes Fachwerkhaus. Bei Besichtigung wie auch bei der Zusammenkunft von Interessenten, Makler und Verkäufern fragte der Interessent mehrmals nach, ob Haus unter Denkmalschutz stehen würde.
Die Verkäufer verneinten dieses mehrmalig und auch der Makler sagte, dass ihm diesbezüglich nichts bekannt sei.
Beim Notartermin wurde das Thema Denkmalschutz auch nochmals kurz angeschnitten, auch da verneinten die Verkäufer.
Nun bekamen die neuen Eigentümer des Fachwerkshauses, im Rahmen des Vorkaufsrechts der Stadt, die Information der Kreisverwaltung, dass das Haus unter Denkmalschutz stünde (seit 98) und jegliche Baumassnahmen und Veränderungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden müsse.
Es kommen durch die Denkmalrechlichen Auflagen imense Kosten auf den Eigentümer zu, die sein knappes Büdget nicht tragen kann.
Wie ist die Rechtslage?
Kann der Käufer a) Vom Kauf zurücktreten, da der Käufer, wenn er Kenntnis über den Denkmal schutz gehabt hätte, diese Immobilie nie gekauft hätte?
b) Ist mit Schadensersatz zu rechnen, wegen arglistiger Täuschung oder grob fahrlässiger Falschaussage?
c) wer haftet? Makler oder Verkäufer